Verwaltungsrat
Grundsätzliche Bestimmung
Die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens in den Pfarreien erfolgt gemäß den Vorschriften des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes und nach Maßgabe der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen.
aus "Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer"


